Schützenbruderschaften

St. Sebastian & St. Johannes Willebadessen

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Datenschutzerklärung

 

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Schützenbruderschaften St. Johannes + St. Sebastian Willebadessen
Mario Schmidt
1. Vorsitzender
Friedrich-Wilhelm-Weber-Str. 11
34439 Willebadessen
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https://www.bruderschaften-willebadessen.de/impressum.html

Arten der verarbeiteten Daten:

- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

 

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

 

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

 

Hosting und E-Mail-Versand

 

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

 

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

 

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

So wie der Wind mit den Bäumen spielt, so spielt das Schicksal mit den Menschen.
Man sieht sich, man lernt sich kennen, gewinnt sich lieb und muss sich trennen.
Der Mensch kann viel ertragen und erleiden, er kann vom Liebsten, was er hat,
in Wehmut scheiden, er kann die Sonne meiden und das Licht,
doch vergessen, was er einst geliebt, das kann er nicht.

 

 

 

Bannerflagge

blau/weiß oder rot/weiß, mit gedrucktem Wappen

Größe: 150 x 300 cm

Material: Hochglanz Polyesterwirkware 120g/m2

Ringsum mit Doppelsicherheitsnaht gesäumt, mit Hohlsaum für Bannereinrichtung.

Preis / Stück 80,00 EUR

 

Optional:

Bannereinrichtung

Größe: 150 cm mit Querstab aus Holz,

Endeicheln weiß, Aufhängung mit Metallkarabinerhaken.

Preis / Stück: 15,00 EUR

 

Ringbandsicherung (verhindert das umschlagen der Fahne)

Transparentes Polyband mit Metallringen in 22 cm Abstand.

Das Ringband wird auf der Rückseite der Flagge aufgenäht. Diese Arbeit beinhaltet das Ringband, eine 4mm starke Kordel und das Einbauen in die Bannereinrichtung.

 Preis / Stück: 15,00 EUR

 

Bestellungen oder weitere Infos bitte per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Keine Ausweisung der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung von §19 Abs.1 UStG.

Der Krieg endete mit einem völligen Zusammenbruch. Unser Vaterland wurde besetzt, und die Militärregierungen erließen scharfe Verordnungen und Befehle.
Sämtliche Vereinstätigkeiten wurden von ihnen verboten. Somit war auch eine Wiederbelebung des Schützenvereins vorerst nicht möglich.

Eine bemalte Scheibe ersetzte den Vogel.

Als jedoch die Schützenfesttage 1946 nahten, ruhte die junge Generation nicht. Unter dem Decknamen "Sportfest“ wurde ein provisorisches Schützenfest organisiert. Gefeiert wurde auf dem Saal der Gastwirtschaft Schröder. Hier wurde der König durch Pfeilwerfen auf eine Scheibe ermittelt. Die Königswürde errang Heinrich Figge, Königin wurde Änne Bredewald. Schon nach einer Stunde wurde ein behelfsmäßiger Vorstand gewählt und ein Königstisch zusammengestellt. Gegen Abend kam es sogar zur beliebten Polonaise, angeführt von Bürgermeister Bieling.
Mehr konnte und durfte noch nicht unternommen werden, denn der von uns allen geliebte Schützenverein, vor dem Kriege von der eigenen Regierung verboten, von der Gestapo bestohlen, wurde auch jetzt noch nicht von der Militärregierung erlaubt.

Erst durch Erlass vom 25.1.1947 gestattete die Militärregierung kirchlichen Vereinen unter Vorständen mit politisch einwandfreier Vergangenheit Feste und Veranstaltungen abzuhalten. Am 2. Ostertag 1947 rief dann Bürgermeister Wilhelm Bieling – er war der letzte Vorkriegsoberst – die Willebadesser zur Wiederbelebung des Vereins auf, nachdem er aus eigener Initiative und unter Mitarbeit einiger Schützen gewisse Vorarbeit bei den Behörden geleistet hatte. So versuchte er z. B. am 17.2.1947 bei der Polizeibehörde in Bielefeld in Erfahrung zu bringen, wo die seinerzeit von der Gestapo Bielefeld beschlagnahmten Vereinsbücher und Fahnen verblieben sind. Leider konnte ihm keine Auskunft gegeben werden. (Anfrage und Antwort liegen im Original vor).

Die Osterversammlung war außerordentlich gut besucht, womit der ungebrochene Wille der Willebadessener Schützenbrüder dokumentiert wurde. Wilhelm Bieling wurde einstimmig zum 1. Vorsitzenden beider Bruderschaften gewählt. Außerdem wurde ein kommandierender Vorstand für die St. Sebastiansbruderschaft mit Franz Lüke als Oberst gewählt. Die Jungschützen wählten nur einen Oberst. Die Wahl fiel einstimmig auf Karl Gockeln. Im Verlaufe dieser Versammlung wurde beschlossen, daß die Alten mit ihrem Königschießen am Tage vor Vitus in Erscheinung treten sollten – die Jungen jedoch ihr Königschießen am 1. Maisonntag abhalten sollten.
Durch die Kürze der Zeit war Karl Gockeln gezwungen, in kurzer Zeit einen Vorstand zu bilden.

Um eine Gründungsversammlung einzuberufen, war es jedoch erforderlich, daß bei der Militärregierung (Kreisresidenzoffizier) die Anmeldung erfolgte. Gleichzeitig mussten der deutschen wie der englischen Behörde ein Satzungsentwurf eingereicht werden. Der Vereinsvorstand mußte namentlich aufgeführt werden, und für jeden der Herren war ein von der Entnazifizierungsstelle beglaubigter Fragebogen beizufügen. (Die einzelnen diesbezüglichen Schriftstücke liegen im Original vor). Nachdem alle diese Formalitäten erledigt waren, konnte am 4.5.1947 das Vereinsleben durch eine seitens der Behörden vorgeschriebenen ordentlichen Generalversammlung wiederbeginnen.

Zum Schießen wurden zwei von Johannes Hönerlage angefertigte Armbrüste benutzt.

Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
1) Wahl des Vorstandes
2) Bekanntgabe der Satzungen beider Bruderschaften
3) Aufnahme neuer Mitglieder
4) Allgemeines

Zum 1. Vorsitzenden wurde Wilhelm Bieling gewählt. Sein Stellvertreter wurde Franz Schwarze.
1. Beisitzer August Sprenger
2. Beisitzer Clemens Hagemeier
3. Beisitzer Heinrich Holtkamp
4. Beisitzer Alfons Peters
5. Beisitzer Heinrich Hagemeier (Krante)

Zum Schriftführer und Kassierer wurde Josef Ewers benannt. Als Schützendiener fungierte wieder wie vor dem Kriege Anton Koke.
Zu 2) Die Satzungen wurden verlesen und angenommen.
Zu 3) Alle früheren Mitglieder sind in den neu gegründeten Vereine übernommen, insgesamt 220 Mitglieder. Eine Aufnahme neuer Mitglieder fand noch nicht statt. Sie sollte jedoch bei passender Gelegenheit gem. § 5 der Satzung erfolgen.
Zu 4) Alle gewählten Mitglieder füllten einen politischen Fragebogen aus.

Da die Bestätigung seitens der Militärregierung noch ausstand, mußte das Königschießen der jungen Schützen noch unter dem Decknamen „Maikonzert“ aufgezogen werden. Die alte Schützenfahne wurde notdürftig zusammengenäht. Hüte und Schärpen wurden von Nachbarvereinen geliehen. Gewehre durften noch nicht getragen werden. Zum Schießen wurden zwei von Johannes Hönerlage angefertigte Armbrüste benutzt. Eine bemalte Scheibe ersetzte den Vogel. Die Musik bestand aus einer Klarinette und einem Schifferklavier. In letzter Minute konnte in Schwaney eine Trommel besorgt werden. Der altbewährte Tambor Anton Sauerland stellte sich zur Verfügung. Er erhielt, da er eine Bezahlung ablehnte 2 Zigarren. So zog man unter großer Beteiligung zum Schützenberg. Nach Ablauf dieses Schießens stellte sich heraus, daß Oberst Karl Gockeln den besten Schuß getan hatte. Er wurde somit als erster Schützenkönig nach dem Kriege proklamiert. Auf seinen Vorschlag hin übernahm sein Adjudant Joh. Kiene das Amt des Obersten.
Das abendliche Beisammensein verlief zunächst noch recht trocken. Erst nachdem Gastwirt Josef Ewers von der Brauerei Rheder ein Faß Bier besorgt hatte, wurde die Stimmung gehobener.
Karl Gockeln erkor sich Änne Bieling zur Königin. Alte Sitten und Bräuche lebten wieder auf. Der Vorstand der Jungschützen brachte seinen Hofdamen wieder Maibäume (in der Pfingstnacht) und am Pfingstnachmittag die Schärpen. Anschließend stellte sich der vollständige Hofstaat wie früher in der Tanzkuhle der Öffentlichkeit vor.

Das Vitus- und Schützenfest rückte näher, aber wie sollte es durchgeführt werden? Es fehlte an allem.
Als Festsaal diente die Hofscheune des Baron von Wrede [heute Reithalle]. Unter mühevoller Kleinarbeit haben junger Vorstand und einige Schützen diese alte Getreidescheune innerhalb einer Woche mit Maigrün in einen würdigen Festraum verwandelt. Der Tanzboden wurde aus Borlinghausen geholt, Tische und Bänke aus Peckelsheim, Helmern, Fölsen und Niesen. Hüte, Schärpen und Königsschilder aus Borlinghausen, Neuenheerse und Dringenberg.
Unter großen Schwierigkeiten gelang es in Paderborn eine Musikkapelle zu beschaffen. Da die Reichsmark keinen Wert hatte, bekam die Kapelle außer 500 RM, 200 Eier und 2,5 Kilogramm Butter.
Die Verdingung der Schänke bereitete große Schwierigkeiten, da keiner der Willebadesser Wirte sie übernehmen wollte. Derseit 1900 fungierende Festwirt wollte zwar als erster gefragt werden, lehnte aber aus bestimmten Gründen die Übernahme ab. Nach erneuter Verhandlung erklärte sich Gasthof Ewers zur Übernahme bereit, da er als altes Schützenhaus eine Tradition besaß und sich mit dem Verein verbunden fühlte.

Am Sonntag vor Vitus trat dann, wie beschlossen, die St. Sebastianbruderschaft zu ihrem Königschießen an, und im ganzen Städtchen ruhte die Arbeit. Die Königswürde errang Johannes Linnenberg. Seine Königin wurde die Frau des Schützenbruders Hermann Kleinemeier.
Am Tage darauf traten die beiden Bruderschaften mit ihren ersten Nachkriegskönigen zur Vitusprozession an. Leider fiel sie wegen schlechten Wetters aus. Durch diesen Umstand konnten weitere Schwierigkeiten vermeiden werden, da die Genehmigung zur Teilnahme der Schützen an der Vitusprozession seitens des Pastors noch ausstand. Nach dem Levitenhochamt ließen es sich die Schützen jedoch nicht nehmen, der Geistlichkeit das traditionsgemäße Ständchen zu bringen. Es fand indes keine Annahme.

Das Schützenfest wurde ein wahres Volksfest. Besucher aus fast allen Orten der Umgebung waren erschienen, denn unser Schützenfest war das erste weit und breit. Zum Fest wurde ein Eintrittspreis von 5 RM genommen. Zum gleichen Preis bekam man derzeitig eine Zigarette. Obwohl der Festwirt reichlich Bier und Likör beschafft hatte, glaubte jeder aus eigenen Beständen (selbstgebrannt) ergänzen zu müssen. [Der selbstgebrannte Schnaps nannte sich „Flitscher“.] Da jeder des anderen Erzeugnisse probieren mußte, herrschte schnell eine vortreffliche Stimmung. Unser Städtchen stand 2 Tage ganz im Zeichen des Festes. Als am nächsten Morgen der Kuhhirt blies, begannen gerade die Letzten mit der Kehrauspolonaise vor der Scheune. Der schöne Verlauf war sicher allen Verantwortlichen ein würdiger Dank für ihre Bemühungen.

Am Ansetzabend 1948 wurden erstmalig wieder neue Mitglieder aufgenommen. Da dieses in Kriegs- und Nachkriegsjahren nicht möglich war, waren 48 Ansetzkandidaten erschienen. Des großen Gedränges wegen wurden anfangs 2 und später 4 Kandidaten zusammengefasst. Das Sebastiansfest wurde am nächsten Tag im Saal der Gastwirtschaft Schröder gefeiert. Er hatte den Saal für 200 RM vermietet. Die Schänke wollte er nicht übernehmen. Daraufhin übernahm sie wieder der Gastwirt Josef Ewers. Das Fest musste wegen Platzmangel an zwei Tagen gefeiert werden. Die St. Sebastianer am 1. Tag und die jungen Schützen am 2. Tag. Auch von diesem Sebastiansfest kann berichtet werden, daß es in guter Stimmung und Freude verlief.
Sichtlich kam zum Ausdruck, daß alle froh waren, die Kriegs- und Gefangenschaftsjahre hinter sich gebracht zu haben.

Wenn sich auch Zeiten und Welten ändern, Generationen kommen und gehen, unserer Vorfahren Leben und Wirken soll uns wichtig sein und erstes Gebot!

So haben in den Jahren 1946 und 1947 viele Willebadesser gedacht, als nach den verheerenden Kriegsjahren die Vitusglocken läuteten.

Vor sechzig Jahren ergriff der damalige Bürgermeister und letzte Oberst vor dem Krieg, Wilhelm Bieling, die Initiative. Als per Erlass vom 25.01.1947 durch die englische Militärregierung kirchliche Vereine wieder Feste und Veranstaltungen durchführen durften, lud er die Willebadesser am 2. Ostertag 1947 zur ersten Schützenversammlung nach dem Krieg ein.
Auf dieser Versammlung wurden unsere beiden Bruderschaften wiederbelebt.

Mit welchen Problemen und Schwierigkeiten man in den Nachkriegsjahren zu kämpfen hatte, aber auch mit welcher Begeisterung die Willebadesser ihre alten Feste feierten, ist in der Chronik der Schützenbruderschaften ausführlich niedergeschrieben worden.

Die Schützenbruderschaften möchten dieses kleine Jubiläum (60 Jahre) zum Anlass nehmen, allen Interessierten einen Einblick in die Schützenchronik der Jahre 1946 und 1947 zu geben.

Im April 2007
Karl Gockeln

Der damalige Geschäftsführer der Bruderschaften, Johannes Strathausen (Welling), und Tischlermeister Josef Saggel haben ausführlich die Ereignisse des Jahres 1939 dokumentiert, und dieses den Bruderschaften nach der Neugründung im Jahr 1947 zu Verfügung gestellt.

Karl Schulze (Altenkienen) und Maria Kurzen, Königspaar der St. Johannes-Bruderschaft 1939

Die St. Sebastian-Bruderschaft und die St. Johannes-Bruderschaft in Willebadessen wurden im Dritte Reich im Rahmen der Gleichschaltungsgesetze vor die Wahl gestellt, sich dem Westfälischen Heimatbund oder dem Deutschen Schützenbund einzugliedern, oder sich als Verein aufzulösen. Beide Bruderschaften treten als Heimatschutzverein Willebadessen dem Westfälischen Schützenbund bei. Durch diesen Anschluss wurde die Satzung des Heimatschutzvereins anerkannt und unsere beiden Bruderschaften gleichzeitig in Heimatschutzverein umbenannt, mit gemeinsamer Geschäfts- und Kassenführung durch den Hauptvorstand. Man sah darin das kleinere Übel.

Am 1. Februar 1939 erfolgte durch den Heimatschutzbund eine Satzungsänderung, wodurch den Heimatschutzvereinen verboten wurde, als geschlossener Verein in Uniform an kirchlichen Feiern teilzunehmen. Seit mehr als 250 Jahre begleiten die beiden Schützenbruderschaften in vollem Ornat die St. Vitus Prozession. Da bei der Eingliederung in den Westfälischen Heimatbund die Teilnahme an kirchlichen Festen durch § 7 der Bundessatzung garantiert war, entstand im Verein große Unruhe.

Infolge der Satzungsänderung vom 01.02.1939 erhob der Willebadessener Vorstand in der kurz darauf in Paderborn stattfindenden Tagung des Westfälischen Heimatbundes schriftlich folgenden Einspruch:

"Gegen die Satzungsänderung des Westfälischen Heimatbundes erheb der Heimatschutzverein Willebadessen Einspruch. Es handelt sich um Absatz 4, u. 7. Diese Änderung verbietet die in § 2 genannten Ziele der Heimatschutzvereine. Vor zwei Jahren hatten wir beim westfälischen Heimattag in Paderborn einen Vortrag über Schönheit des Dorfes, im vorigen Jahr in Soest über die Dorfgemeinschaft. Wie stellen sie sich nun die Pflege dieser zwei schönen Aufgaben vor, wenn sie in diesem Jahr die Pflege eines heimatlichen Brauchtums, welches doch sehr zur Dorfgemeinschaft beiträgt, verbieten. Seit mehr als 250 Jahren begleiteten unsere Vereine mit Fahnen und vollem Ornat die St. Vitus Prozession zu Willebadessen.
Das St. Vitus-Fest ist für Willebadessen in wahrem Sinn sogleich das Heimatfest. Gewachsen aus der Volksseele, verwurzelt in der westfälischen Region und Volkstum sind in ihr verschmolzen zur edlen Harmonie. Dieses Fest mit seinem alten Brauch ist nicht aus der Geschichte des Ortes wegzudenken. Im Volksmund heißt es, dass es für einen Willebadessener das Härteste ist, wenn er zum Vitusfest nicht in der Heimat sein kann. Wer von Willebadessen fortziehen muss, um in der Ferne sein Brot zu verdienen, am St. Vitus Fest zieht es ihn mit voller Macht zur Heimat. Wenn es eben möglich ist, kommt er zu diesem Fest nach Hause, um die alten Sitten und Gebräuche wieder mitzuerleben und zu feiern. Es ist also verständlich, dass die Volksseele tief getroffen ist, dass nun der alte Brauch der früheren Schützenbruderschaften, jetzt Heimatschutzverein, an der historischen Prozession teilzunehmen, aufhören soll, obwohl es ihm beim Zusammenschluss gestattet wurde. In der Bundessatzung § 7 Seite 13 u. 17 heißt es: Die freiwillige Teilnahme des Vereins oder der Vereinmitglieder an kirchlichen Veranstaltungen aller Art ist gestattet.

In der Zusatzbestimmungen Seite 13 heißt es:
Der Heimatschutzverein hält die alten Gebräuche und Form der früheren Schützenbruderschaften aufrecht.
Seite 17: Die kirchlichen Gebräuche bleiben in alt hergebrachter Weise bestehen. Die jetzige Satzungsänderung bewerten die Vereinsmitglieder als Wortbruch. Alle Anfänge in der Pflege der Dorfgemeinschaft und Dorfschönheit sind zerschlagen. Den Vereinen wird ohne Zweifel ein Teil der Mitglieder abwendig gemacht.

Zwecks Beruhigung der Vereinsmitglieder bittet der Vorstand um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist die betreffende Änderung der Bundessatzungsverordnung durch Gesetz angeordnet, oder ist es eine Maßnahme des Westfälischen Heimatbundes?
  2. Ist man geneigt, den Wünschen der Vereine auf Beibehaltung dieses alten Brauchtums entgegenzukommen?
  3. Ist man sich klar, welchen Schaden für die Volksgemeinschaft dieser Erlas ausübt, auch wenn man sich dem Zwang äußerlich beugt?
  4. Ist man sich klar darüber, dass man seitens der Mitglieder und weiter Volkskreise in diesem Erlas eine religionsfeindliche Maßnahme sieht?“

Der Vorsitzende Landrat Eikel von Büren antwortet wie folgt:

Ich will mich hierzu erschöpfend äußern, denn ich sehe es fast sämtlichen Teilnehmern der Tagung an, dass sie alle an der Beantwortung dieser Fragen interessiert sind. Meine Antworten gelten also für alle, welche sich im selben Sinne äußern möchten.

Zur Frage eins teile ich ihnen mit, dass die Betreffende Verfügung von höchster Regierungsstelle erlasen ist.

Hierdurch erledigt sich die Frage zwei von selbst.

Zu Frage drei und vier erklärt der Herr Vorsitzende in längeren Ausführungen, dass es Aufgabe der Vorstandsmitglieder sei, beruhigend auf die Vereinsmitglieder einzuwirken und stellt zugleich in Aussicht, dass in den kommenden Jahren noch weitere wichtige Änderungen zu erwarten seien und keiner mehr von den jetzigen Änderungen reden werde. Es bliebe dem Vorstand nur noch eine Frage zu klären, betreffs der im Weltkrieg gefallenen Helden. Mit der Teilnahme des Heimatschutzvereins an der St. Vitus Prozession war bisher eine Ehrung für die im Weltkrieg gefallenen Helden verbunden.

-Soweit der Bericht von der Tagung der Westfälischen Heimatbundes in Paderborn.-

Der zuständige Amtsbürgermeister in Dringenberg verbot die Teilnahme der Schützen an der Vitusprozession 1939, genehmigte aber die Kranzniederlegung am Kriegerehrenmal.

Am Vitussonntag holten die Schützen wie gewohnt vor dem Hochamt ihre Fahnen und Könige mit Musik ab, und marschierten auf den Gutshof des Freiherrn von Wrede. Hier ließ Oberst Wilhelm Bieling den Verein halt machen, und beurlaubte alle Schützen bis zu Beendigung des Hochamtes und der anschließenden Vitusprozession. Danach sollte der Verein wieder antreten und die Gefallenenehrung vornehmen. Die Schützen legten die Vereinsabzeichen, Hüte, Schärpen, Säbel usw. ab, und besuchten das Vitushochamt. So wie die Oberen es verlangten.

Schon während der Prozession fiel ein Landjäger (Polizist) durch ein unglaubwürdiges und unmögliches Benehmen auf. Trotz Verbot durch diesen Landjäger fand die Gefallenenehrung am Ehrenmal statt. Der Landjäger erstattete Strafanzeige. Am 22.06.1939 wurde der Heimatschutzverein Willebadessen aus dem Westfälischen Heimatbund ausgeschlossen. Es war den Vorständen klar, dass die polizeiliche Auflösung des Vereins folgen würde, und man beschäftigte sich schon mit der freiwilligen Auflösung des Verein. Beim Tischlermeister Josef Saggel wurde ein Schrank bestellt, der in den Kircheräumen aufgestellt werden sollte, und in dem das Vereinsvermögen eingelagert werden sollt. Doch plötzlich erschien im Juli 1939 die Geheime Staatspolizei aus Bielefeld, beschlagnahmte das gesamte Vereinsvermögen, und löste den Verein auf.
Der Geschäftsführer Johannes Strathausen wurde zweimal je 2 Stunden vernommen, und musste alle Unterlagen der Gestapo aushändigen. Die 100 RM wurden ihm nicht zurück gegeben, die er privat in die Vereinkasse gelegt hatte, um die Musik zum Schützenfest bezahlen zu können. Die Einnahmen auf dem Fest waren nicht so hoch, um die Tanzmusik bezahlen zu können.
Der Fähnrich Karl Bredewald wurde aus seiner Wohnung geholt und zur Kirche gefahren. Er musste allein hineingehen und die Fahnen holen. Das gesamte Vereinsvermögen wie Fahnen, Schärpen, Königschilder, Königinnenkronen, Protokolle, Chroniken, Kassenbestände wurden mitgenommen.

Somit hatte der Heimatschutzverein Willebadessen, vorher die beiden Schützenbruderschaften, aufgehört zu bestehen. Anmerkung: Die Schützenbruderschaften bedanken sich bei Johannes Strathausen und Josef Saggel, dass sie die Ereignisse des Jahres 1939 dokumentiert haben. Es ist auch gut zu wissen, dass kein Willebadessener Schützenbruder, der sich für die Vereinsinteressen im Jahr 1939 eingesetzt hat, körperlichen Schaden erlitten hat. Das war in diesen Jahren nicht immer zu erwarten, besonders, wenn man sich als kirchliche Bruderschaft bekannt hat, und an Festen wie unserem Vitusfest aktiv teilnahm.

Karl Gockeln

Datum: Veranstaltung:
20.01.23 Ansetzerabend
21.01.23 Schützenmesse / Schützenfrühstück 
21.01.23 Tanzabend 
27.01.23 Generalversammlung beider Bruderschaften
20.01.23 Ansetzabend 
21.01.23 Gottesdienst, Frühschoppen
21.01.23 Sebastianball
27.01.23 Generalversammlung
28.01.23 Weihnachtsbäume sammeln St Johannes Bruderschaft
09.04.23 Osterfeuer St Johannes Bruderschaft
06.05.23 Vogelschießen St Johannes
07.05.23 Agathaprozession
28.05.23 Tanzabend St. Johannes Bruderschaft
15.06.23 Vitusmesse an der Kapelle
17.06.23 Vitusschreinüberführung St. Sebastian Bruderschaft
17.06.23 Vogelschießen St. Sebastian
18.06.23 Vitus
18.06.23 Vitusschreinrückführung St Johannes Bruderschaft
23.06.23 Kinderschützenfest
23.06.23 Zapfenstreich 200 Jahre St. Johannes Bruderschaft mit Gastvereine
24.06.23 Schützenfest mit Gastvereine
25.06.23 Schützenfest mit Gastvereine 
26.06.23 Schützenmesse / Frühschoppen
02.09.23 Stadtkönigschießen Niesen
14.10.23 Schützengaudi (Oktoberfest)
19.11.23 Volkstrauertag
19.01.24 Ansetzabend
20.01.24 Schützenmesse / Schützenfrühstück / Tanzabend
26.01.24 Generalversammlung beider Bruderschaften

 

 

 Satzung der St. Sebastian St. Johannes- Bruderschaft e.V. in Willebadessen

§1 Name
Der Verein führt den Namen St. Sebastian St. Johannes Bruderschaft e.V. Der Verein ist im Vereinsregister des AG Paderborn unter VR 50307 eingetragen. Der Sitz ist in Willebadessen.

§ 2 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Sinn und Zweck
Die Schützenbruderschaften St. Sebastian und St. Johannes vereinigen Bürger, die in Liebe und Treue zu ihrer Heimat stehen und gemäß alter Tradition ihrer Väter Sitte und Brauch pflegen.
Sie sehen ihre Aufgabe vor allem darin, die schönen alten Traditionen der Orts und Heimatpflege weiterzuleben und zu schützen. Besonders der Jugend soll das traditionelle Wirken unserer Väter verdeutlicht werden.
Darüber hinaus sind sich die Bruderschaften ihrer traditionellen kirchlichen Verbundenheit bewusst und zeigen es durch Teilnahme an kirchlichen Festen und Feierlichkeiten, insbesondere durch Teilnahme an dem Feste des Kirchenpatrons unsere Stadt, des hl. Vitus.

§ 4 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Es werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Brauchtums, die Orts- und Heimatpflege.
Der Satzungszweck wird mit der Pflege von Denkmälern sowie der Unterhaltung eines Jugendraumes, sowie einer Schießstätte und Ausrichtung von Veranstaltungen die das Brauchtum fördern verwirklicht.

§ 5 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 6 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 7 Mitgliedschaft
Mitglied der Bruderschaften kann jeder unbescholtene männliche Bürger werden, der Mitglied einer christlichen Glaubensgemeinschaft ist.
Mit der Mitgliedschaft verpflichtet er sich gleichzeitig, auch an festgelegten kirchlichen religiösen Veranstaltungen der Pfarrgemeinde St. Vitus in gebührender Weise teilzunehmen.
Kann ein nicht katholischer Christ sich aus Gewissensgründen nicht dazu verpflichten, ist eine Aufnahme in den Verein nicht möglich.
Kommt ein Mitglied seinen Aufgaben und Pflichten nicht nach oder verletzt durch sein Auftreten und Verhalten das kirchliche oder weltliche Ansehen des Vereins intern oder öffentlich, trifft für ihn die Anwendung des §10 der Satzung in vollem Umfang zu.
Ein Eintritt in die St. Johannes Bruderschaft (Jungschützen) ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Die Aufnahme erfolgt auf Antrag beim Hauptvorstand oder in der Mitgliederversammlung der Bruderschaften. Über die Aufnahme entscheidet die St. Johannesbruderschaft während der Mitgliederversammlung.
Sollten außerhalb der Generalversammlung Mitglieder aufgenommen werden muss die Generalversammlung die Aufnahme bestätigen.
Ein Wechsel in die St. Sebastian Bruderschaft bez. ein Eintritt in die Bruderschaft ist mit der Vollendung des 28. Lebensjahres möglich.
Die Aufnahme in die Sebastiansbruderschaft erfolgt durch das so genannte Ansetzen.
Über die Aufnahme entscheiden die anwesenden St. Sebastian Schützen. Sollten außerhalb des Ansetzens Mitglieder aufgenommen werden entscheiden die Mitglieder im Folgejahr über die endgültige Aufnahme.
Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet: - mit dem Tod - durch eine schriftliche Austrittserklärung beim Hauptvorstand - oder durch Anwendung des §10 der Satzung

§ 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht:

       a) Auf der Mitgliederversammlung zur Wahl zugelassen und gewählt zu werden.
       b) Auf der Mitgliederversammlung über die wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Verhältnisse der Bruderschaft orientiert zu werden.
       c) Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Amt im Vorstand zu bekleiden.

Jedes Mitglied hat die Pflicht:
       a) Den Anordnungen des Vorstandes Folge zu leisten und sich im Bruderkreis und in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass es der Bruderschaft zur Ehre Gereicht.
       b) Nach Aufforderung seinen von der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag zu entrichten.
       c) Nach Aufforderung, für die Dauer von einem Jahr, verstorbene Mitglieder der Bruderschaft und gleichfalls verstorbene Ehefrauen/Lebenspartnern von Mitgliedern zu Grabe zu tragen oder bei der Beerdigung die Totenfahne zu tragen. Von dieser Bestimmung sind die König beider Bruderschaften ausgenommen. Das Ableben eines Mitglieds oder dessen Ehefrau/Lebenspartnern ist von den Angehörigen des Verstorbenen dem Schützendiener zu melden, worauf dieser die Totenträger bestellt.

§ 10 Ausschluss eines Mitglieds
Kommt ein Mitglied seinen Pflichten nicht nach oder verletzt es sie gröblich, so kann es durch Entscheid des Vorstandes von diesem in Strafe genommen und auf der nächsten Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden.

§ 11 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

§ 12 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand.


§ 13 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl der Vorstände, Entlastung der Vorstände, Entgegennahme der Berichte der Vorstände, Wahl von Kassenprüfern, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

Die ordentliche Mitgliederversammlung der St. Sebastian St. Johannes Bruderschaft e.V. findet grundsätzlich im ersten Quartal jeden Jahres statt.

Die Mitgliederversammlung wird mit Aushang an der Stadthalle Willebadessen und über den vereinsinternen Mailverteiler (Mail Adressen soweit bekannt), unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Anträge über die Abwahl von Vorständen, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Tagesordnung bekannt gegeben wurden, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Über die Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu zeichnen.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn er das im Interesse des Vereins für erforderlich hält, bzw. wenn ein Fünftel der Stimmberechtigten Mitglieder des Vereins das beim Vorstand schriftlich unter Angabe von Gründen beantragen.


§ 14 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Hauptvorstand und dem kommandierenden Vorstand der St. Sebastian und der St. Johannesbruderschaft

     1. Der Hauptvorstand vertritt die Interessen der Bruderschaften im weitesten Umfang und hat insbesondere die Aufgabe, den kommandierenden Vorstand beider Bruderschaften zu entlasten. Er hat somit die Belange der Bruderschaften in politischen, kirchlichen und eigensten Angelegenheiten wahrzunehmen und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Kommandierenden Vorstand der Bruderschaften darauf zu achten, dass Brauchtum und Sitte gepflegt werden.

     2. Der Hauptvorstand setzt sich zusammen aus:
         Präses (Pastor der St.Vitus Pfarre)
         1. Vorsitzender
         2. Vorsitzender
        Geschäftsführer
        Schriftführer
        Oberst St.Sebastian Bruderschaft
        Oberst St. Johannes Bruderschaft

        Der Aufgabenbereich des Geschäftsführers erstreckt sich auf die gesamte Geschäftsführung sowie die Führung der Kasse, über die Rechnung zu legen er jederzeit imstande sein muss.

     3. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Die Vorsitzenden sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.


     4. Der Hauptvorstand hat das Recht, über Anträge, die aus den Reihen der Bruderschaften kommen und ihm direkt oder über den kommandierenden Vorstand der jeweiligen Bruderschaft zugeleitet werden, als letzte und maßgebende Instanz zu entscheiden.


      5. Die Wahl, Wiederwahl oder Ergänzungswahl zum Hauptvorstand findet auf der Mitgliederversammlung statt. Die Wahl erfolgt, nur bei mehreren Kandidaten oder auf Wunsch eines Mitgliedes mittels Stimmzettel und wird entschieden durch Stimmenmehrheit. Der Hauptvorstand wird auf unbestimmte Zeit gewählt. Jedoch ist jedes Mitglied des Hauptvorstandes verpflichtet, sein jeweiliges Amt nach Ablauf von 3 Jahren (Ausnahme Obristen) zur Verfügung zu stellen; es kann aber durch Wiederwahl sein bisheriges oder ein anderes Amt im Hauptvorstand bekleiden. Bei der Wahl des Hauptvorstandes wird der 1. Vorsitzende vom jeweiligen König der St.Sebastian Bruderschaft vorgeschlagen und nach den möglichen Vorschlägen aus der Versammlung gewählt. Die übrigen Mitglieder des Hauptvorstandes werden dann vom
         1. Vorsitzenden vorgeschlagen und nach den möglichen Vorschlägen aus der Versammlung gewählt.

      6. Stellung und Aufgabe des Präses
          1. Der Präses wird nicht gewählt.
          2. Statt der üblichen Zeremonie des „Ansetzens“ wird der Präses beim nächstfälligen Ansetzabend der Bruderschaft vorgestellt und übernimmt hiermit die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten. Die Entrichtung des üblichen Jahresbeitrages wird abgegolten durch die Feier der beiden Schützenhochämter, die der Präses „ex caritate“             pflichtgemäß übernimmt.
         3. Der Präses ist auf allen Ebenen des Hauptvorstandes und des evt. erweiterten Vorstandes geborenes Mitglied.
         4. Seine Stellung als Präses hat nicht die Rechte eines Vorgesetzten. Die Schützenbrüder sehen in ihrem Präses vorzüglich den geistlichen Schützenbruder, der ihnen mit Rat und Tat wohlwollend zur Seite steht. Die Schützenbrüder sehen es als ihre Ehre an, wenn der Präses an allen Festveranstaltungen Gast an beiden Königstischen ist.
         5. Dem Präses obliegen insbesondere die Pflichten, die seelsorgerischen Belange der Bruderschaften zu pflegen und für ihre kirchlich-religiöse Haltung Sorge zu tragen. 6. Im Bereich rein weltlicher Angelegenheiten und organisatorischer Fragen innerhalb der Bruderschaften wird der Rat des Präses gern gehört. Doch alle Obliegenheiten dieser Art, wie  besonders die Verwaltung der Bruderschaften bestimmen allein die Schützenbrüder. Der Präses hat hier nur allgemeines Mitbestimmungsrecht.
         7. Die Schützenbrüder erwarten von ihrem Präses, dass er ihnen in der Pflege und Ausübung des ortsüblichen Brauchtums, so wie sie vor allem in den Statuten festgelegt sind, weder hinderlich ist noch deren Durchführung verbietet.
         8. Der Präses darf seinerseits von seinen Schützenbrüdern erwarten, dass sie ihn für das religiös-kirchliche Leben
             innerhalb der Bruderschaft und der Pfarrgemeinde tatkräftig zur Seite stehen.
         9. Anschließend an die Vitusprozession werden vor dem Pfarrhaus dem Präses die beiden Könige von den Obristen vorgestellt. Unmittelbar danach folgt das Ständchen vor ihm und den anderen Geistlichen.

§ 15 Der kommandierende Vorstand
        1. Jede der beiden Bruderschaften hat ihren eigenen kommandierenden Vorstand. Seine Aufgabe ist es, die öffentlichen festlichen Belange der Bruderschaften wahrzunehmen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von den Bruderschaften durchzuführenden Festlichkeiten den vorgeschriebenen Verlauf nehmen und die gesellschaftlichen Formen eingehalten und gewahrt werden.
        2. Der kommandierende Vorstand setzt sich zusammen aus: Oberst, Adjutant, Schäffer, Fähnrich, Fahnenoffizier, Königsoffizier und König

Der Oberst jeder Bruderschaft wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Königs und nach den möglichen Vorschlägen aus der Versammlung durch die jeweilige Bruderschaft mit Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl erfolgt, nur bei mehreren Kandidaten oder auf Wunsch eines Mitgliedes mittels Stimmzettel. Der Oberst der St. Sebastian Bruderschaft wird für die Dauer von maximal 3 Jahren gewählt; die Wahl des Oberst der St. Johannes Bruderschaft bezieht sich auf maximal 2 Jahre. Bei der Wahl des Obersten wird der amtierende Oberst mit vorgeschlagen und kann auf weitere Jahre gewählt werden. Der Oberst übernimmt die Führung der Bruderschaften bei allen Veranstaltungen. Im Festsaal hat er die Vertretung des Veranstalters und besitzt auf Grund dieser Eigenschaft alle gegebenen Hausrechte, von denen er nach Bedarf Gebrauch machen kann. Der Oberst ergänzt den Hauptvorstand als Beisitzer. Die übrigen kommandierenden Vorstandsmitglieder werden vom jeweiligen Oberst ernannt. Ausnahme machen hier der Schäffer, der Fähnrich und der Königsoffizier der St. Johannes Bruderschaft. Der Schäffer wird während des Schützenfestes für die Dauer von einem Jahr durch die angetretenen St. Johannes Schützen gewählt. Der scheidende Schäffer wird dann Fähnrich. Der Fähnrich scheidet aus. Der Königsoffizier wird vom jeweiligen König ernannt.

§ 16 Der König
Der König hat innerhalb der Bruderschaft eine Sonderstellung. Seinem Namen, seiner Stellung und seiner Würde entsprechend bildet er den Mittelpunkt der Bruderschaft und wird von den Schützenbrüdern besonders geehrt. Er erwirbt seine Würde durch den besten Schuss. Zum Königschießen wird der König vom Schützenzug mit Fahne von seiner Wohnung aus abgeholt. An den Vierhochzeitenfesten und am Fest des hl. Vitus nimmt der König als Repräsentant der Bruderschaften am Hauptgottesdienst im Ornat teil.

Auf Versammlungen hat er ein Präsidialamt.

Ist der König aus einem ernsthaften Grunde an der Ausübung seines Amtes verhindert, so tritt an seine Stelle der Kronprinz. Jedem Schützenbruder, der die Königswürde innehatte, ist es freigestellt, weitere Ämter im Vorstand anzunehmen. Von der Verpflichtung des Totentragens sind die ehemaligen Könige beider Bruderschaften enthoben.

§ 17 Der Schützendiener
Der Schützendiener hat die Aufgabe, sämtliche vom Vorstand bestellten Botengänge auszuführen. Am Tage des Königschießens trägt er, dem Schützenzug voraus, den Vogel zum Schützenberge. Er kann diese Ehre dem vorangegangenen König abtreten. Er wird vom Hauptvorstand mit seinem Amte betraut.


§ 18 Auflösung
Die Bruderschaften bestehen rechtlich so lange, wie die Zahl der Mitglieder nicht unter 7 hinabsinkt.
Erst dann vollzieht sich die Auflösung.
Die geplante Auflösung des Vereins kann mit einer Mehrheit, von 2/3 der anwesenden Mitglieder, unter schriftlicher Bekanntgabe von Gründen 4 Wochen vor der Versammlung, beschlossen werden.

Das Vereinseigentum fällt bei der Auflösung der St.Vitus Kirchengemeinde zu treuen Händen zu und darf nach eine Sperre von 10 Jahren, gemeinnützig durch die Kirchengemeinde verwendet werden.


§ 19 Veranstaltungen und Festlichkeiten der Bruderschaften
      1. Mitgliederversammlung der Bruderschaften
      2. Sebastiansfest
      3. Königschießen
      4. Maibaumbringen,
      5. Vorstellung des Vorstandes und Tanz durch die St. Johannes Bruderschaft
      6. Vitusschrein Überführungen
      7. Hauptgottesdienst zum Vitusfest, Prozession, Gefallenenehrung und Vorstellung der Könige beider Bruderschaften beim Präses,
      8. Schützenmessen
      9. Schützenfest durch beide Bruderschaften
    10. Teilnahme an der Kranzniederlegung und Totenehrung durch beide Bruderschaften zum Volkstrauertag
    11. Bruderschaftsveranstaltungen (z.B Klönabend, Wallfahrt, Ausflüge)
    12. Jugendveranstaltungen (z.B. Pokalschießen, Ausflüge, Wallfahrt, Osterfeuer)
    13. Besuch der Seniorenheime
    14. Teilnahme an Gottesdiensten (Vierhochzeitenfesten, Allerheiligen)
    15. Teilnahme an allgemeinen kirchlichen Veranstaltungen (z.B. Spalier zur Firmung, Prozessionen)
    16. Totentragen
    17. Sonstige Veranstaltungen

§ 20 Inkrafttreten
Obige Satzung treten mit Eintrag im Vereinsregister in Kraft. Die vorherigen Statuten und Ergänzungen verlieren dann ihre Gültigkeit.

 

 

 

 

Schützenbruderschaften St. Johannes + St. Sebastian Willebadessen
Mario Schmidt
1. Vorsitzender
Friedrich-Wilhelm-Weber-Str. 11
34439 Willebadessen
Tel.: 05646 9 45 95 77

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nächster Termin:

Stadtkönigschießen

 

Bruderschaften Blog

  • Einladung zur Generalversammlung
    Geschrieben von

    Einladung zur Generalversammlung

     

     

     

    Geschrieben am Montag, 08 Januar 2024 13:44 in Bruderschaften Blog 12 Kommentare Gelesen 695 mal
  • SAFE THE DATE
    Geschrieben von

     

    Geschrieben am Donnerstag, 24 August 2023 05:40 in Bruderschaften Blog 4 Kommentare Gelesen 1081 mal
  • save the Date
    Geschrieben von

    Geschrieben am Mittwoch, 03 Mai 2023 19:44 in Bruderschaften Blog 2 Kommentare Gelesen 1400 mal
  • Einladung zur außerordentliche Versammlung 2023
    Geschrieben von

    Einladung zur außerordentliche Versammlung 2023

     

    Verehrte Schützenbrüder,

    jetzt liegt die Generalversammlung bereits 5 Wochen hinter uns. Zur Generalversammlung konnten wir leider keinen Oberst für die St. Sebastian Bruderschaft finden. Jetzt 5 Wochen und viele Gespräche später haben wir leider immer noch keinen Kandidaten finden können.

    Wir haben in der Geberalversammlung viel über die Werte unserer Bruderschaften gesprochen. Wir haben gesagt, dass diese Werte unser höchstes Gut sind und nur Männer, die diese Werte verkörpern, Mitglied werden dürfen. Nur von Werte sprechen reicht nicht, wir müssen diese auch umsetzen.
     
    Wollen wir wirklich nicht für diese Werte einstehen? Wollen wir das 200 jährige Jubiläum der St. Johannes Bruderschaft gefährden? Wollen wir wirklich riskieren, das Schützenjahr 2023 abzusagen? Kann sich jemand eine Vitus Prozession ohne Schützen vorstellen? Der St. Johannes Vorstand hat in der gestrigen Vorstandssitzung nochmals betont, nicht ohne St. Sebastian Vorstand in das weitere Schützenjahr zu gehen. Zwischen Prüfungen und Arbeiten außerhalb von Willebadessen ist die Verantwortung für ein ganzes Schützenjahr doch ziehmlich groß. Wie soll unter diesen Umständen ein Schützenjahr möglich sein ?
     
    In den Gesprächen gab es einige Schützenbrüder, welche sich eine Vorstandsarbeit vorstellen konnten. Vielleicht ist das dann im Vorstand nicht der eigene große Freundeskreis, aber bestimmt wird es ein spannendes und interessantes Schützenjahr. Ich darf die Sebastianer bitten, über die Möglichkeiten zur Teilnahme am kommandierenden Vorstand der St. Sebastian Bruderschaft nachzudenken. Es sollten nicht nur Gründe gegen den Vorstand sondern Gründe für den Vorstand gesucht werden.

    Aus diesem Grund laden wir am 17.03.2023 um 19:30 Uhr zur außerordentlichen Versammlung der St. Sebastian Bruderschaft ein. Die Versammlung findet in der Stadthalle (kleiner Saal) statt.
     
    Ich hoffe auf Euch und freue mich auf das Schützenjahr 2023.

    Mario Schmidt
    Vorsitzender
     
     
     
    Geschrieben am Sonntag, 05 März 2023 18:17 in Bruderschaften Blog Schreiben Sie den ersten Kommentar! Gelesen 1307 mal
  • St. Sebastian 2023
    Geschrieben von
    St. Sebastian 2023
     
    Nach einem wirtschaftlich katastrophalen Schützenjahr 2022 gehen wir in das Jubiläumsjahr der St. Johannes Bruderschaft. Wir blicken mit Stolz auf 200 Jahre zurück, was wir in diesem Jahr auch besonders feiern möchten. Natürlich geht das nur mit Euch. Ohne die Schützenbrüder mit ihren Familien werden unsere Veranstaltungen kein Erfolg. Aus diesem Grund hoffen wir auf Euch.
    Unser Schützenjahr beginnt traditionell mit dem Ansetz Abend in der Stadthalle Willebadessen. Wir laden die Mitglieder der St. Sebastian Bruderschaft ab 19:30 Uhr in die Stadthalle ein. Die Veranstaltung beginnt um 20:00 Uhr.
    Der Ansetz Abend lebt vom Ansetzen und somit von Schützenbrüdern, die sich in die St. Sebastian Bruderschaft aufnehmen lassen möchten. Aufgenommen werden Männer, die das 28. Lebensjahr vollendet haben und einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehören.
    Am Samstag, den 21.01.2023 um 09:30 Uhr, ist dann unsere Schützenmesse für verstorbene und lebende Schützenbrüder. Ich bitte auch hier um eine rege Teilnahme. Anschließend findet unser Frühschoppen mit Schützenfrühstück für beide Bruderschaften statt.
    Um 20:00 Uhr möchten wir zum öffentlichen Sebastian Ball einladen. Es erwartet uns die Tanzband WIR
     
    Geschrieben am Sonntag, 15 Januar 2023 18:50 in Bruderschaften Blog 2 Kommentare Gelesen 1531 mal
  • Einladung zur Generalversammlung 2023
    Geschrieben von

    Liebe Schützenbrüder,

     

    der Hauptvorstand läd am 27.01.2023 zur Generalversammlung in die Stadthalle ein.

    Es wird kein weiteres Einladungsschreiben geben. 

     

    >>> dowload Einladung <<<

     
     
    Geschrieben am Donnerstag, 12 Januar 2023 18:51 in Bruderschaften Blog 1 Kommentar Gelesen 1669 mal
  • Stadtkönigschießen Willebadessen 2022
    Geschrieben von
     
    Save the Date
     
    In Löwen findet Willebadessens 3. Stadtkönigschießen statt.
    Wir freuen uns auf ein schönes Fest bei der St. Kilian Schützenbruderschaft Löwen.
     
    Stadtkönig Christian Rakebrand lädt mit der St. Kilian Bruderschaft zum Stadtkönigschießen am 03.09 nach Löwen ein. Die Bruderschaften aus Willebadessen nehmen hier teil. Es wird am 03.09 um 14:40 Uhr ein Bus, von der Stadthalle Willebadessen aus eingesetzt. Die Vorstände bitten um Rege Teilnahme. Die Schützen treten im Ornat ohne Gewehr an. Die Rückfahrt ist nach der Königsproklamation geplant. Natürlich können alle Plätze im Bus besetzt werden, Gäste sind willkommen.

     

    Stadtkönigschießen Willebadessen 2022

    Geschrieben am Dienstag, 23 August 2022 19:01 in Bruderschaften Blog 241 Kommentare Gelesen 7473 mal
  • Schützenfest Willebadessen 2022
    Geschrieben von

    Könige laden zum Schützenfest

     

    Nachdem das Vitusfest gebührend gefeiert und der St. Sebastianer König ermittelt werden konnte, laden die Willebadessener Könige Nico Überdick und Jan Brinkmann zum Schützenfest nach Willebadessen ein. Das Schützenfest findet, mit Unterstützung der Vereinsförderung „Neustart Miteinander“ von Samstag, den 25.06.2022 bis Montag, den 27.06.2022 statt.

    Die Bruderschaften treffen sich am Samstag ab 13:00 Uhr in der Stadthalle Willebadessen. Der Festumzug startet um 13:30 Uhr.Nach der Abholung beider Könige werden die Willebadessener Seniorenheime besucht. Königstanz ist um 16:00 Uhr in der Stadthalle. Um 17:00 Uhr findet die traditionelle Polonaise auf dem Schlosshof statt. Unter den Klängen der FLEXX Band eröffnen die Königspaare um 20:00 Uhr den Tanzabend.

    Am Sonntag treffen sich die Schützenbrüder ebenfalls um 13:00 Uhr. Um 13:30 Uhr beginnt der große Festumzug. Nach abholen der beiden Königspaare gibt es um 15:00 Uhr den Vorbeimarsch am Ehrenmal Willebadessen. Nach dem Königstanz (16:00 Uhr) wird in der Stadthalle ein neuer St. Johannes Schäffer gewählt. Des Weiteren gibt es am Nachmittag den Kindertanz, den Schäffertanz, den Fahnenraub und den Herrentanz.

    Unter den Klängen der Californian Dance Band eröffnen die Königspaare um 20:00 Uhr den Tanzabend.

    Die Schützenbrüder begehen am Montag um 09:30 Uhr gemeinsam die Schützenmesse. Anschließend laden die Bruderschaften zum öffentlichen Frühschoppen in die Stadthalle ein.

    Die Schützenfesttage werden durch den Musikverein Willebadessen und den Spielmannszug Dringenberg begleitet. Firma Kunkel sorgt für das leibliche Wohl und die Firma Dorenkamp begeistert Jung und Alt mit der Kirmes.

     

    Allen ein schönes Schützenfest

    Geschrieben am Mittwoch, 22 Juni 2022 06:56 in Bruderschaften Blog Schreiben Sie den ersten Kommentar! Gelesen 2260 mal
  • Königschießen St. Sebastian Bruderschaft und Vitusfest 2022
    Geschrieben von

    Willebadessener Schütze freuen sich das Vitusfest 

     

    Nach der St. Johannes Bruderschaft greift auch die St. Sebastian Bruderschaft endlich wieder in das Festgeschehen Willebadessens ein. 

     

    Am Samstag den,18.06.2022 tritt die St. Sebastian Bruderschaft um 13:00 Uhr am Stadthallenplatz zur Erhebung des Vitusschrein und anschl. Königschießen an. Angetreten wird im Anzug mit Mütze und Gewehr. 

     

    Abmarsch zum Abholen der Fahne ist um 13:30 Uhr. Nach Abholung des Königs Lars Becker werden die Reliquien des hl. Vitus in die Kirche begleitet, was um 15:00 Uhr den Beginn des diesjährigen Vitusfest darstellt. Im Anschluss an die Andacht marschieren die Schützen zum Berge und ermitteln ihren König.

     

    Am Sonntag den, 19.06.2022 beteiligen die Schützen sich am Vitushochamt (09:00 Uhr) und auch an der Prozession. Antreten zur Prozession ist um 10:00 Uhr am Kirchberg, im vollen Ornat. Nach der Prozession werden die Schützen einen Kranz niederlegen und der Opfer von Krieg und Gewalt erinnern. Anschließend werden dem Präses und seinen Gästen unsere Könige vorgestellt und der Präses bekommt ein Ständchen.

     

    Die St. Johannes Bruderschaft wird mit Unterstützung der junggebliebenen Sebastianern um 18:30 Uhr zur Vitusschrein Rückführung, im vollen Ornat antreten. Die Andacht um 19:00 Uhr mit der Rückführung der Reliquien bildet für die Bruderschaften den Abschluss des Vitusfest 2022.

     

    Alle Schützenbrüder und alle Anwohner werden gebeten die Straßen zum Vitusfest festlich zu schmücken. Festfahnen sind bei Stefan Berendes, Forstamtsweg 2, Willebadessen erhältlich. 

     

    Wir wünschen allen ein schönes Festwochenende 

     
     

    Geschrieben am Sonntag, 12 Juni 2022 18:35 in Bruderschaften Blog 23 Kommentare Gelesen 3773 mal
  • Regent stellt Hofstaat vor
    Geschrieben von

    Regent stellt Hofstaat vor

     

    Nach dem letzten St. Johannes Fest zu Pfingsten am 09.06.2019 konnte die St. Johannes Bruderschaft endlich wieder feiern. Die Bruderschaft feierte mit ca. 180 Besuchern sein 199. Geburtstag.

    Nach dem Königstanz begrüßte Oberst Tobias Mettig alle Vorstände sowie Gäste und bedankte sich für den Arbeitseinsatz in der Stadthalle. Ohne die notwendigen Sanierungsmaßnahmen wäre das Pfingstfest nicht zustande gekommen.

     

    König Jan Brinkmann stellte nun seinen Hofstaat vor, dieses sind:

    König Jan Brinkmann mit Königin Louisa Hagemeier

    Oberst Tobias Mettig mit Livienne Dickgreber

    Schäffer Luca Schwanitz mit Zoé Messner-Lappe

    Adjutant Marvin Kanitz mit Anna Müller

    Fähnrich Alexander Roth mit Klara Müller

    Königsoffizier Pascal Waltemate mit Sina Pape

    Fahnenoffizier Jan-Luca Mierse mit Pia Kleimann

     

    Anschließend hat sich der Vorsitzende Mario Schmidt bei der Bruderschaft und dem Hofstaat bedankt. Auch hier war die Stadthalle ein besonderes Thema. Mario sagte „Es war viel Arbeit, aber wenn ich die geschmückte Halle sehe und diese Stimmung mitbekomme, dann hat sich die Arbeit gelohnt.“

    Der Vorsitzende durfte jetzt die Ehrungen vornehmen.

    Für die Regentschaft vor 60 Jahren wurden Josef Hartmann und Annemarie Robrecht (geb. Böddecker), für die Regentschaft vor 50 Jahren Heinrich Sprock (verstorben) und Elisabeth Siegmund (geb. Volpert), für die Regentschaft vor 40 Jahren Stefan Hesselmann und Cornelia Hesselmann (geb. Jakobi) in Abwesenheit geehrt.

    Anwesend war das Königspaar von 1997 (25 Jahre) Michael Hille und Dagmar Hille (geb. Risse). Während der Ehrung erwähnte der Vorsitzende Mario Schmidt das schlechte Wetter am Schützenfest Samstag von 1997 und dieses wünschte er dem amtierenden Königspaar nicht. Das Königspaar durfte nun die Ehrung durchführen und der Jubelkönigin Dagmar einen Blumenstrauß überreichen.

    Traditionell wurden noch die Schützenbrüder für die eine 10-jährige Mitgliedschaft in der St. Johannes Bruderschaft geehrt. Dieses waren Volker Kröger, Philipp Brinkmann und Jens Wiegers.

     

    Bevor DJ Boris die Halle zum Beben bringen konnte hat Mario Schmidt noch alle Anwesenden zum Vitusfest und Schützenfest 2022 eingeladen.

    Geschrieben am Donnerstag, 09 Juni 2022 19:42 in Bruderschaften Blog 11145 Kommentare Gelesen 244572 mal

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